Zunahme von Windpockenfällen im Landkreis Erding – Gesundheitsamt ruft zur Impfung auf

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Informieren Sie sich jetzt bei Ihrem Hausarzt über die Windpockenimpfung (Foto: © freepik.com)

Im Landkreis Erding häufen sich seit Jahresbeginn die Windpockenfälle. Das Gesundheitsamt beobachtet eine deutliche Zunahme dieser hochansteckenden Virusinfektion, die nicht nur unangenehm verläuft, sondern auch schwerwiegende Folgen haben kann.

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„Windpocken sind keine harmlose Kinderkrankheit“, betont das Gesundheitsamt. Sie können zu Narben, Lungen- oder Hirnentzündungen führen und Jahre später eine Gürtelrose auslösen – eine oft schmerzhafte Entzündung, die vor allem bei geschwächtem Immunsystem auftritt.

Ein weiterer Aspekt: Erkrankte Kinder sowie ungeimpfte Geschwister dürfen Schulen und Kindergärten für längere Zeit nicht besuchen, was Familien organisatorisch stark belastet.

Das Gesundheitsamt empfiehlt daher dringend die Windpockenimpfung, wie sie auch von der Ständigen Impfkommission (STIKO) angeraten wird. Die Impfung schützt nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch besonders gefährdete Menschen wie Neugeborene, Schwangere und Immungeschwächte.

Gleichzeitig ruft das Gesundheitsamt auch zur Überprüfung des Masernimpfschutzes auf. Zwar sind im Landkreis Erding in den vergangenen Jahren keine Masernerkrankungen mehr registriert worden, doch weltweit – und auch in Deutschland – kommt es weiterhin zu Ausbrüchen. Aufgrund der hohen Mobilität kann das Virus jederzeit eingeschleppt werden. Masern zählen zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und verlaufen oft schwerer als erwartet. Mögliche Komplikationen sind unter anderem Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen oder akute Gehirnentzündungen, die bleibende Schäden hinterlassen oder sogar tödlich verlaufen können.

Besonders gefürchtet ist die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) – eine seltene, aber tödlich verlaufende Spätfolge, die Jahre nach einer Maserninfektion auftreten kann.

Die Masernimpfung schützt zuverlässig. Die STIKO empfiehlt sie für alle Kinder sowie für nach 1970 geborene Erwachsene mit unklarem oder unvollständigem Impfstatus. In bestimmten Einrichtungen – wie Kitas oder Schulen – schreibt das Masernschutzgesetz eine Impfung sogar verpflichtend vor.

Eltern und Erziehungsberechtigte sollten den Impfstatus ihrer Kinder regelmäßig prüfen. Beratung und Impfmöglichkeiten bieten Haus- und Kinderarztpraxen sowie das Gesundheitsamt Erding.

Für Sie berichtete der Oberdinger Kurier.

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