Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 15.03.2022

Kategorie: Gemeinderat

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Sitzungssaal-Oberding

Stellungnahme der Gemeinde zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft… hat die Gemeinde Oberding zu einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) aufgefordert. Die Stellungnahme umfasst u.a. die nachstehenden Punkte. Diese wurden vom Gemeinderat einstimmig angenommen:

Entwicklung und Ordnung der Verdichtungsräume
Die Gemeinde Oberding wird im neuen LEP-Entwurf dem Verdichtungsraum anstatt wie bisher dem Allgemeinen Ländlichen Raum zugeordnet.
Stellungnahme Oberding: Die Gemeinde Oberding begrüßt die Zuordnung zum Verdichtungsraum. Außerdem wird die schon früher formulierte Forderung der Aufstufung zum Mittelzentrum, mindestens jedoch zum Grundzentrum, aufrechterhalten.

 

Innenentwicklung vor Außenentwicklung
Nach wie vor verbleibt als Ziel: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Es wird gefordert, das Ziel zur Innenentwicklung vor Außenentwicklung in einen Grundsatz umzuwandeln. Ausnahmen von der Innenentwicklung sollten auch dann möglich sein, wenn sie auf einem fachlich fundierten Ortsentwicklungskonzept beruhen. Außerdem sollen Gemeinden künftig nur dann Siedlungsgebiete als „Außenentwicklung“ vornehmen können, wenn Potenziale der Innenentwicklung nachweislich nicht zur Verfügung stehen.
Stellungnahme Oberding:
Die Verschärfung von „vorrangig“ auf „nachweislich“ wird abgelehnt. Was genau „nachweislich“ bedeutet, bleibt ebenso undefiniert wie die Frage, wie deren Erfolglosigkeit festgestellt werden soll. Es sollte keine bürokratischen Verfahrenserschwernisse gegenüber der bisherigen Fassung geben. Eine Außenentwicklung der Gemeinde Oberding sollte auch dann möglich sein, wenn zwar im Innenbereich noch theoretische Potentiale zur Verfügung stehen, die jedoch aus Gründen der Ortsentwicklung nicht angegriffen oder für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen.

Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot
Drei Ausnahmen vom Anbindegebot fallen hier weg: für gewerbe- oder Industriegebiete an Autobahnanschlussstellen, für interkommunal geplante Gewerbe- oder Industriegebiete sowie für überörtlich bedeutsame Freizeitanlagen. Außerdem sollen Logistikbetriebe nur noch dann nicht angebunden sein müssen, wenn das Orts und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinflusst wird.
Stellungnahme Oberding:
Die Gemeinde Oberding wendet sich gegen die weitere Reduzierung des Ausnahmekataloges. Dies führt zu einer deutlichen Verschärfung und maßgeblichen Beschränkung der Planungshoheit der Kommunen. Den Gemeinden muss im Rahmen der Bauleitplanung eine Flexibilität eingeräumt werden, den besonderen örtlichen Gegebenheiten – wie im Fall der Gemeinde Oberding als „Flughafengemeinde“ – Rechnung tragen zu können.

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Flughafen München – Einzelhandelsgroßprojekte
Die Vorgaben zu Einzelhandelsgroßprojekten bleiben im LEP-Entwurf unverändert sehr restriktiv und ohne Öffnungsklausel.
Stellungnahme der Gemeinde:
Den im LEP-Entwurf unveränderten Festlegungen zu Einzelhandels-Großprojekten steht die Gemeinde Oberding nach wie vor kritisch gegenüber. Die Vorgaben sind sehr restriktiv und enthalten keine Öffnungsklausel, die es erlaubt, besondere Situationen der Bauleitplanung zu berücksichtigen, wie sie etwa für die Gemeinde Oberding (Flughafennähe) entstehen. Die Gemeinde Oberding fordert deshalb eine weitere Flexibilisierung der Regelungen zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten.

Flughafen München
Im LEP-Entwurf wird weiterhin die Errichtung einer dritten Start- und Landebahn sowie die Festlegung des Vorranggebietes Flughafenentwicklung als Ziel formuliert.
Stellungnahme Oberding:
Nach wie vor fordert die Gemeinde Oberding, die interessengeleitete Zielformulierung einer dritten Start- und Landebahn für den Verkehrsflughafen München aus dem LEP zu streichen und spricht sich weiterhin gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn aus sowie gegen die Weiterentwicklung von Non-Aviation-Projekten, die mit dem originären Geschäftsbereich eines Flughafens nichts zu tun haben, Flächenressourcen verbrauchen und dem Umland zusätzliche Belastungen auferlegen. Unabhängig davon, ob dieses Projekt angesichts des entsprechenden Bürgerentscheids in der Stadt München überhaupt realisierungsfähig ist, fehlt es auf der Ebene des LEP an der rechtlichen Notwendigkeit einer solchen Zielfestlegung, zumal die dritte Start- und Landebahn im Rahmen der Planfeststellung bereits genehmigt wurde. Vor diesem Hintergrund erweitert die Gemeinde Oberding ihre Forderungen, die im LEP vorgesehene Vorranggebietsfläche Flughafenentwicklung zu streichen.

Schutz des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer
Im LEP-Entwurf wurde der Grundsatz, dass das Tiefengrundwasser besonders geschont werden soll, dahingehend erweitert, dass dieses für die Trinkwasserversorgung nur in zwingend notwendigem Umfang genutzt werden soll. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist nur für solche Zwecke, für die seine speziellen Eigenschaften notwendig sind.
Stellungnahme Oberding:
Dem Grundsatz, dass Tiefengrundwasser besonders geschont werden muss, misst auch die Gemeinde Oberding grundsätzlich ein besonderes Gewicht bei. Bei den bestehenden Brunnen des Zweckverbands Moosrain, aus denen die Gemeinde Oberding versorgt wird, handelt es sich ausschließlich um Tiefengrundwasserbrunnen. Eine Reduktion der Tiefengrundwasserentnahme würde kostenintensive Brunnenneubauten mit einhergehender schlechterer Wasserqualität aus höher liegenden Grundwasserschichten bedeuten. Die Gemeinde Oberding fordert daher den langfristigen Bestandsschutz der bestehenden Tiefengrundwasserbrunnen hinsichtlich Nutzung und der wasserrechtlichen Genehmigungen. Die „speziellen Eigenschaften“ zielen nach Auffassung der Gemeinde Oberding auf die Herstellung von natürlichem Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser ab. Die Mineralwasserindustrie erhielte damit uneingeschränkt weiter Zugang zum Tiefengrundwasser, während die Wasserversorger mit ihrer kommunalen Pflichtaufgabe der Trinkwasserversorgung auf ortsferne Wasserverbünde oder gar Wasseraufbereitungen verwiesen würden. Ein Systemwechsel würde zudem auf Kosten der Gebührenzahler vor Ort erfolgen, die die Nitrateinträge aber nicht verursacht haben. Dies würde vor Ort zu erheblichen Spannungen führen. Die Gemeinde Oberding lehnt diese Bevorzugung der Mineralwasserindustrie ab.

Winkel I Längweg

Der öffentliche Feld- und Waldweg wird als öffentliche Straße eingezogen, da der Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat und nach der Durchführung der Baumaßnahme „Erweiterung Erdinger Weißbräu“ in der Natur nicht mehr vorhanden ist.
Nach einstimmigem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den o. g. Feld- und Waldweg zum 01.09.2022 einzuziehen. 

FFW Oberding – Änderung der Satzung 

Die Kostensätze der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren müssen angepasst werden. Ein entsprechend geänderter Satzungsentwurf wurde vorgelegt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren zu ändern. Die neue Satzung tritt am 02.04.2022 in Kraft. 

Haushalt 2022 

Der Gemeinderat hat bereits in der öffentlichen Sitzung am 22.02.2022 über den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt eingehend beraten. Änderungen bzw. Ergänzungen, die im Laufe der HH-Beratung vorgetragen wurden oder sich noch anderweitig ergeben haben, wurden sind in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet.

Übersicht der Änderungen nach 1. HHEntwurf 2022 

§ 1: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 32.515.700,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.794.300,00 € ab.
§ 2: Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3: Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4: Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer „A“ für landw. Grundstücke 250 v. H., „B“ für Grundstücke 250 v. H., Gewerbesteuer 300 v. H.
§ 5: Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung 2022 wurde vom Gemeinderat ohne Gegenstimme angenommen.

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Informationen an den Gemeinderat

Straßensperrungen bzw. Umleitungen
In der Gemeinde Hallbergmoos wird von 18.03. bis voraussichtlich 07.10.2022 die Brücke über die Goldach saniert. Die Brücke ist für den gesamten Zeitraum nicht befahrbar. Die vom Landratsamt Freising und der Gemeinde Hallbergmoos geplante weitläufige Umleitung führt auch durch das Gemeindegebiet Oberding und betrifft Notzing, Oberding und Schwaig.

In Oberding findet parallel ebenfalls eine Vollsperrung der Straße „Kirchberg/Moosstraße“ statt. Da die Straße deshalb nicht befahren werden kann, kann bis zur Fertigstellung der Maßnahme die Beschilderung 3,5 t entfallen.

In Oberding wird vom 07.03. bis voraussichtlich 15.07.2022 die Tassilostraße wegen einer Kranaufstellung zeitweise halbseitig gesperrt

In Schwaig wird vom 28.03. bis voraussichtlich 01.04.2022 jeweils von 8.30 bis 16.00 Uhr die Freisinger Straße (Brücke über die Dorfen) wegen Reparaturen am Brückengeländer halbseitig gesperrt.

B 388 – Ausbau der Ortsdurchfahrt Eichenried (BA 2) mit Erneuerung Gfällachbrücke: Umleitungsbeschilderung für Vollsperrung der B 388 vom 02.05. bis 18.05.2022 (OD Eichenried) und vom 18.05. bis 20.05.2022, längstens bis 27.05.2022 (OD Moosinning)

Ausbau Moosstraße in Oberding
Von Mitte März bis Herbst 2022 finden der Ausbau der Moosstraße und der Ersatzneubau der Brücke über die Dorfen statt.

UkraineFlüchtlinge

Bürgermeister Mücke teilte mit, dass bereits einige ukrainische Flüchtlinge in der Obdachlosenunterkunft Schwaig untergebracht wurden und bedankt sich bei allen freiwilligen Helferinnen und Helfern für die Unterstützung.

Für Sie berichtete Maria Schultz.

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