Gemeindratsitzung vom 14.07.26

Kategorie: Gemeinderat

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Sitzungssaal-Oberding

„Damit wird uns de facto der Stecker gezogen!“ Gemeindeoberhaupt Bernhard Mücke über das Verfahren zur Festsetzung eines verschärften Lärmschutzbereichs
Viele entsetzte Gesichter unter den Gemeinderäten gab es bei der Sitzung am Dienstag, den 30.07.2026, zu der die Oberdinger zur Erläuterung komplizierter Sachverhalte auch Rechtsanwalt Roland Schmidt geladen hatten. Anlass dafür war ein Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, in welchem der Gemeinde Oberding mitgeteilt worden war, dass für den Verkehrsflughafen München erstmals ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzt wird. Laut diesem Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG) werden Lärmschutzgebiete für bestimmte Flughäfen durch Rechtsverordnung der Staatsregierung festgelegt, dazu soll jetzt auch der Münchner Franz-Josef-Strauß-Flughafen zählen. Bisher galt hier der regionalplanerische Lärmschutzbereich.

Für Oberding hätte diese Änderung weitreichende Folgen, wie Rechtsanwalt Roland Schmidt erklärte, denn wo früher Gemeinde und Landratsamt noch größtenteils selbst entscheiden konnten, ob das Ausweisen von Baugebieten trotz der Nähe zum Flughafen möglich wäre, wären künftig den Kommunen komplett die Hände gebunden. Am schlimmsten betroffen von der neuen Regelung wäre einmal mehr die Ortschaft Schwaig, in der das Errichten von Neubauten aufgrund dieser geänderten Lärmschutzzonen nahezu unmöglich werden würde. Verständlicherweise stieß dieser folgenschwere Beschluss bei Bürgermeister Bernhard Mücke auf keinerlei Verständnis, damit würde man „Schwaig quasi den Saft abdrehen“. Neben Schwaig lägen durch die Ausweitung der Lärmschutzzonen auch noch andere Orte auf betroffenem Gebiet, etwa Eitting oder Hallbergmoos, dasselbe gilt für Attaching bei Freising. Was Mücke ebenfalls sauer aufstieß war das Vorgehen der Staatsregierung bei der Durchsetzung der Verordnung. Dieser so weitreichende Beschluss basiere nämlich auf einem Verkehrsgutachten, welches bereits 2023 in Auftrag gegeben worden war. Mit der fatalen Auswertung habe man sich anschließend viel Zeit gelassen, und die Kommunen dann erst vor wenigen Wochen informiert. Die Frist für einen Widerspruch habe man mit knapp zwei Wochen daraufhin bewusst viel zu kurz gewählt. Oberding habe jedoch sehr schnell reagiert und erfolgreich eine Fristverlängerung beantragt, nun sei zumindest bis Mitte Juli Zeit, um einen gehaltvollen Einspruch einzulegen. Mit diesem sollte nun Rechtsanwalt Roland Schmidt offiziell betraut werden. Seine Argumente legte er dem Gemeinderat dar, nämlich wolle er beanstanden, dass den Oberdingern nie die als Grundlage dieser Rechtsverordnung geltende Studie gezeigt worden war, außerdem herrsche im Münchner Umland insgesamt ein hoher Nachverdichtungsdruck, d.h. eigentlich sei vorgesehen, dass der Bau von Wohnraum hier deutlich erleichtert werden sollte. Diesem Leitmotiv würde ein derartiger Baustopp in Schwaig natürlich komplett entgegenwirken.

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Parallel dazu kündigte Bernhard Mücke an, sich baldmöglichst mit anderen betroffenen Kommunen absprechen zu wollen, so dass man gemeinsam klare Kante gegen diese Rechtsverordnung zeigen könne. Desweiteren wolle er das Gespräch mit der FMG suchen, denn es könne „eigentlich nicht sein, dass der Flughafen allen Nachbarn den Krieg erklärt“, seiner Meinung nach sei „denen wahrscheinlich gar nicht bewusst, was sie damit anrichten“, so Mücke weiter. Und die negativen Auswirkungen wären tatsächlich fatal, denn in Gebieten, die in der verschärften Lärmschutzzone liegen, ist es nicht nur untersagt, private Bauten zuzulassen, es dürften auch keinerlei Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime mehr gebaut oder erweitert werden. Somit wäre ein Wachstum bzw. der Erhalt dieser Orte nahezu unmöglich, für Besitzer von Grundstücken, die damit rechnen konnten, dass ihr Besitz in Zukunft zu Bauland werden könnte, würde diese Maßnahme einer fast vollständigen Entwertung gleichkommen. Ein absolutes Unding für Bernhard Mücke, gegen welches „wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Wehr setzen werden.“ Zumal in seinen Augen ja auch der Flughafen als größter Arbeitgeber der Gegend ein Interesse daran haben sollte, dass potentielle Arbeitskräfte auch zukünftig noch die Möglichkeit haben, sich hier niederzulassen.

Gemeinderat Michael Kattner wollte daraufhin wissen, ob es möglich wäre, als Gemeinde Oberding selbst ein Gegengutachten zur Verkehrsprognose des Flughafens in Auftrag zu geben, woraufhin Roland Schmidt entgegnete, dass vor Gericht selbst bei erkennbaren Abweichungen selten bestehende Gutachten angezweifelt würden. Stattdessen wolle man damit argumentieren, dass bisher keine ausreichend klare Faktenlage gegeben sei und die gemeindliche Planungshoheit über die Fortentwicklung verloren ginge. Ausnahmen würden gelten bei gewerblichen Bauten im Industriegebiet oder auch bei geplanten Baumaßnahmen, die bereits vor Bekanntwerden des Lärmschutzplans angelaufen waren. Auch könnten Einzelfälle immer noch durch das Landratsamt geprüft werden, jedoch wären die Erfolgsaussichten hier nicht wirklich hoch einzuschätzen, so Schmidt. Bürgermeister Bernhard Mücke merkte noch an, dass – sollten die angekündigten Maßnahmen nicht abgewendet werden können – auch keinerlei Umbauten am Sportgelände des FC Schwaig mehr möglich wären, was einer „Katastrophe für den Ort“ gleichkäme. Gleichzeitig versicherte er, dass er alles in seiner Macht stehende tun werde, um den Eintritt dieses worst case zu verhindern. Kopfschüttelnd merkte das Gemeindeoberhaupt zudem noch an, dass ein Widerspruch darin bestehen würde, dass „die Flugzeuge inzwischen deutlich leiser und auch das Flugaufkommen insgesamt viel weniger geworden“ sei, aber die gesetzlichen Vorschriften nun trotzdem derart verschärft werden würden.

Mit seinen Worten stieß Bernhard Mücke auch bei seinen Kollegen im Gemeinderat auf offene Ohren, und so stimmte das Gremium unisono dafür, dass Rechtsanwalt Roland Schmidt im Namen der Gemeinde Oberding fristgerecht einen fundierten Einspruch gegen die Rechtsverordnung zur Verschärfung des Lärmschutzgesetzes einlegen soll.

Nächste Gemeinderatssitzung:
Dienstag, 08. September 2026,
19 Uhr im Bürgerhaus Oberding

Für Sie berichtete Robert Hellinger.

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