Einsatz der Holzhackmaschine
In diesem Herbst kommt die Holzhackmaschine in den Gemeinden Oberding und Eitting wieder zum Einsatz.
Folgende Punkte müssen dringend beachtet werden:
- Das Merkblatt (s.u.) für den Einsatz des Häckslers ist zu beachten.
- Der Grundstückseigentümer bzw. eine beauftragte Person muss nicht vor Ort sein. Das Häckselgut muss sichtbar und jederzeit gut erreichbar gelagert werden, s. Merkblatt.
- Der Einsatz pro Haushalt darf nicht länger als 10 Minuten dauern und ist kostenlos.
- Das Häckselgut wird nicht mitgenommen.
Der Häcksler kommt wie folgt:
Der Herbst-Häcksler kommt in den Gemeinden Oberding und Eitting in der 44. KW (26./27.10.2026) zum Einsatz.
Anmeldung:
Verwaltungsgemeinschaft Oberding
Tel: 08122 9701-0
E-Mail: info@vg-oberding.de
Anmeldeschluss: 15. Oktober 2026, 18.00 Uhr
Wegen der Terminierung können spätere Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir bitten Sie, sich grundsätzlich beim Häckseltermin anzumelden, sollte das Hackgut zwischenzeitig anderweitig abgeholt worden sein, bitten wir aber um Rückmeldung bei uns, damit der Häckslereinsatz noch rechtzeitig vor dem Häckseltermin storniert werden kann.
Es gibt die Möglichkeit, Energieholz im Verschenk-Markt des Landkreises anzubieten bzw. abzuholen.
Auf der Homepage des Landkreises können Sie beim Verschenk-Markt unter der Rubrik „Energieholz“ Ihr Hackgut anbieten, sofern Sie selbst keine Verwendung haben.
Um der Rohstoffknappheit entgegenzuwirken, können hier die Häckselhaufen eingestellt und an Betreiber von Hackschnitzelheizungen vermittelt werden. Es gibt sowohl die Möglichkeit Energieholz zu suchen als auch anzubieten. Vor allem große Mengen könnten so sinnvoll genutzt werden.
Unter https://www.landkreis-erding.de/buerger-verwaltung/abfallwirtschaft/verschenk-markt/ bleibt das Inserat 30 Tage erhalten, bevor es automatisch gelöscht wird. Es kann jederzeit selbst bearbeitet oder gelöscht werden.
Merkblatt für den Einsatz des Großhäckslers im Landkreis Erding
Der Landkreishäcksler
Als weitgreifende Maßnahme der Abfallvermeidung bietet der Landkreis Erding die Zerkleinerung von holzigen Gartenabfällen durch den Häckselservice an.
Um einen reibungslosen Verlauf beim Einsatz des Landkreishäckslers zu gewährleisten, gibt das Landratsamt Erding einige wichtige Informationen:
- Grundsätzlich wird die Dienstleistung nur für private Hausgärten erbracht, die Müllgebühren entrichten und für den Häckseldienst angemeldet sind. Für Forsthölzer kann die Leistung nicht in Anspruch genommen werden! Jeder Angemeldete kann die Leistung nur einmal pro Häckselaktion (Frühjahr und Herbst) in Anspruch nehmen, auch wenn die maximale Häckseldauer nicht ausgeschöpft wurde.
- Kosten für einen länger dauernden Einsatz werden direkt zwischen Leistungsempfänger und Häckselunternehmer abgerechnet.
- Eine Anmeldung von Vereinen (Sport-, Fischerei- und sonstige Vereine) ist nur in Absprache mit dem Fachbereich Abfallwirtschaft möglich.
Der Häckseldienst des Landkreises Erding ist eine kostenintensive Leistung, die vom Abfallgebührenhaushalt getragen wird.
Um eine zügige und damit kostensparende Abwicklung zu gewährleisten sind diese Voraussetzungen zu schaffen:
- Der Häckslereinsatz erfolgt nur für angemeldete Grundstücke. Die Leistung wird nicht für Grundstücke erbracht, die erst am Häckseltag vom Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten genannt werden.
- Die Zufahrt zum Einsatzort muss entsprechend breit sein. Die Mindestzufahrtsbreite muss beim Großhäcksler 4,0 m betragen.
Kurven müssen 5,0 m breit sein. - Das Häckselgut soll in Haufwerken geschichtet und nicht flächig verstreut sein, so dass die Hölzer ohne großen Aufwand entnommen werden können. Die Hölzer gelten als nicht häckselbar, wenn sie mit Lastwagen oder Anhängern abgekippt oder mit Frontladern zusammengeschoben werden. Faustzahl für die Höhe des Haufwerkes: 1,0 m.
- Es dürfen keine Wurzelstöcke zum Häckseln bereitgestellt werden.
- Baumdurchmesser bis 18 cm möglich. Bäume sind entsprechend auszuasten.
- Um den Häcksler nicht zu schädigen, ist darauf zu achten, dass sich keine Fremdstoffe in den Haufwerken befinden.
Besonderes Augenmerk gilt hierbei Metallen und Steinen. - Es ist nur verhältnismäßig frisches, zeitnah angefallenes holziges Material bereitzustellen. Komposthaufen bzw. Grasschnitt, Schilf, Topf- und Gemüsepflanzen sind ungeeignet.
- Die Haufwerke können nicht gehäckselt werden, wenn sie unter Spannungs-, Telefonleitungen oder unter Bäumen bereitgestellt werden.
Liegen die genannten Voraussetzungen bei Eintreffen des Häckseldienstes nicht vor, kann die Leistung nicht erbracht werden.
Es besteht hierbei kein Anspruch auf Nachleistung.
Wir bitten um Verständnis für diese Regelung.
Pressemitteilung der Gemeinde Oberding und Gemeinde Eitting






